Woldenberg war im Jahre 1710 von einer großen Feuersbrunst heimgesucht worden. Beim Aufbau
war zur Bedingung gemacht worden, daß ein gemeinsames Brauhaus etwas abseits in der Nähe
des Wassers errichtet würde mit einer Malzdarre, so gelegen, daß die Winde, von welcher
Himmelsrichtung sie bei einem etwa ausbrechenden Brande des Brauhauses auch kämen, die Flammen
nicht so leicht auf die Häuser der Stadt treiben könnten.
Ein Teil der verarmten brauberechtigten Bürger verzichteten auf dies Privileg, so daß nur
16 solcher Häuser vorhanden waren, wozu später noch eins dazu kam. Dann aber wurden alle
Versuche von Bürgern, sich einzuschleichen, unterbunden, so um 1736 bei dem Tuchmacher Rohloff
und Fleischer Reschke, endlich hatte es die Küstriner Kammer auch einem Genrich
untersagt.
Nur dem gewesenen Unteroffizier Gralow war das Braurecht auf besonderen höheren Wunsch
verliehen worden. Reschke hatte 50 Dukaten vergeblich geboten, denn es war bestimmt worden,
daß keine Erhöhung der Zahl der Brauberechtigten eintreten solle, ehe nicht im
Durchschnitt bei dem Reihumbrauen 150 Tonnen auf jeden kämen.
Das Acciseamt in Woldenberg bescheinigte, daß in den Jahren 1798/1806 zusammen 408
Wispel Gerstenmalz verbraucht worden
waren. Darum war die Brauerinnung grundsätzlich gegen das Gesuch des Ritter, dazu kam,
daß er im eigenen Hause brauen wollte, wenn auch nur nach seiner Angabe das vom reisenden
Publikum oft verlangte Weißbier.
Das gemeinsame Brauhaus war einst abseits gebaut worden mit der Darre, kostete an Reparaturen und
Ergänzung der Geräte eine hübsche Summe jährlich, es waren auch noch Schulden
darauf. Darauf wünschten die anderen, daß Ritter dabei helfe, abzuzahlen. Sie
fürchteten, daß er heimlich auch Braunbier herstellen und nach auswärts verkaufen
könne.
Der Steuerrat Michaely in Arnswalde sah die Sache nicht so schlimm an, glaubte von Ritter, der
behauptete, es sei nur Neid der anderen, die nicht Weißbier herzustellen verstanden, er
würde selbstverständlich alle baulichen Veränderungen bei sich vornehmen, daß
beim Brauen kein Feuer entstehen könne, was später auch der Landesbaumeister Weidemann
attestierte.
In den beiderseitigen Beschwerdeschreiben ging es nicht ohne persönliche Spitzen ab: Die
Zünftler verteidigten ihr Gebräu gegen Ritters Angriffe und beriefen sich auf das Zeugnis
des hohen Rates über ihre vorgesetzten Proben. Ritters Schriftsteller, dessen
Feder keineswegs Nachsicht leitete, verteidigte seinen Mandanten langatmig gegen den
Vorwurf, er verwässere das einheimische Bier, wies darauf hin, daß dessen Haus einst auch
das Braurecht gehabt hätte, und machte sich lustig über die Brauberechtigten, weil sie das
Geheimnis, Weißbier herzustellen, nicht begriffen hätten.
Die Behandlung der Fremden wäre stets zufriedenstellend und zuvorkommend. Dagegen setzte sich
natürlich der Magistrat zur Wehr und schränkte die allseitige Zufriedenheit des reisenden
Publikums doch etwas auf Grund von positiven Beschwerden wegen Uebersetzung in den Preisen stark
ein.
Leider habe man sich noch nicht zu einer amtlichen Taxe für das Gasthaus aufschwingen
können. Ritter brauche dies Gewerbe nicht so nötig, aber er sei bequem, wolle sich nicht
im Wirtstuhl plagen und nehme keine armen Gäste auf, so daß er schon habe ermahnt
werden müssen. Ob er wirklich nicht doch heimlich braue, könne nicht so sicher angenommen
werden.
Er müsse, das war des Rates ohnvorgreifliches Dafürhalten, falls er das
Recht zur Herstellung von Weißbier zugestanden erhalten sollte, der Zunft beitreten und die
Lasten mit gleichen Schultern tragen helfen. Dahin ging auch die Forderung der
Vertreter der Bürger Johann Oehlke und Wutzdorf, die sich bei Vernehmungen durch den Steuerrat
immer darauf beriefen, sich erst mit ihrem Rechtsberater besprechen zu müssen, dessen Namen sie
aber nicht angeben wollten aus Rücksicht auf dessen Sicherheit.
Das Ergebnis war aber, Ritter bekam das Recht, Weißbier in seinem Hause zu brauen, durfte aber
nicht über die Straße verkaufen. Damit flammte der Kampf 1805 wieder auf und zog sich
bis nach Jena hin!
Die Bürger hatten einen Braumeister angenommen, der auch Weißbier braute, und verlangten
Ritters Beitritt. Man brachte alle Dokumente vom Brande 1710 herbei, aber die Behörde las
daraus nur die Tatsache, daß es der Zunft an einem eigentlichen Privilegium fehlte, und war
bei der Gegnerschaft gegen Innungen und dergleichen auch nicht geneigt, ein solches zu
geben.
Im Jahre 1713 hatten in Woldenberg mit dem Baurecht behaftete Häuser: Bergmann, Fischer
(zweimal), Chr. Charves, Ernst Knappe, Michael Tietz, Chr. Behnecke, Samuel Belter, Paul Werner,
Paul Buchholz, Schneider, Hans Braß, Büß, Michael Matz und Georg Warnhagen.
Es wurde verlangt, daß das Braurecht des Ritter nur für ihn persönlich gelten solle,
es dürfe nicht vererbt werden und auch nicht beim Verkauf weitergegeben werden. Aber die
Kammer berief sich auf das Allgemeine Landrecht und überließ es dem geplagten Steuerrat
Michaely in Arnswalde, die Sache den Woldenbergern klar zu machen, die ihr Vertrauen zu ihm verloren
hatten und sich den dortigen Justiz-Commissionsrat Rodewald als Beistand und unparteiischen Richter
nahmen. Das war am 23. September 1806.
Am 1. Oktober beauftragte Berlin, wie im tiefsten Frieden, den Steuerrat, die noch vorhandenen
Differenzen zu beseitigen. Man erklärte dem dann, es läge allen fern, Ritter
unglücklich zu machen und aus seinem Brot zu bringen, nur müsse er sich einordnen in das
Reihumbrauen auch des Weißbieres und sich der monatlichen Kontrolle durch den Rat
unterwerfen.
Einen Monat nach Jena schrieb Michaely in Arnswalde, als ob kein Klang der aufgeregten
Zeit nach der Arnswalder Einsamkeit gedrungen wäre, einen langen historischen Bericht mit
zahlreichen Protokollabschriften über den Kampf um das Braurecht für Weißbier in
Woldenberg und beschwerte sich, daß das Querelen dort kein Ende nehmen
wolle.
Er ahnte nicht, wie schnell es dann wieder verstummte, denn für die nach dem Osten
marschierenden Franzosen und Hilfsvölker wird Woldenberg wohl kaum zu abgelegen gewesen sein!
Michaelys Bericht blieb aber noch unbehindert [?] und kam in die Sammlung des General-Direktoriums
zu Berlin zu Nutz und Frommen aller, die gern der Väter gedenken!